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   BGH, 09.07.1957 - VI ZR 304/56   

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BGH, 09.07.1957 - VI ZR 304/56 (https://dejure.org/1957,2202)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1957 - VI ZR 304/56 (https://dejure.org/1957,2202)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1957 - VI ZR 304/56 (https://dejure.org/1957,2202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1476
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 05.11.1906 - VI 603/05

    Anrechnung von Pensionen u. Vermögenserwerb in Haftpflichtfällen

    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - VI ZR 304/56
    Nun ist es sicher richtig, daß aus der Rechtsprechung besonders die wiederholten Entscheidungen Anstoß erregt hatten, in denen es abgelehnt wurde, dem Schädiger die Verpflichtung aufzuerlegen, dem Dienstherrn die Last des Ruhegehalts oder der Hinterbliebenenfürsorge abzunehmen, die durch eine unerlaubte Handlung des Schädigers ausgelöst war (vgl. RGZ 64, 350; 70, 101; 82, 190 [192]; 92, 401; 130, 258 [261]; zur Kritik: Siber, Schuldrecht 1931 S 46, 47; Arnold, ZAkDR 1937, 399; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht, 13. Bearbeitung § 17 II 1 a).

    In der Entscheidung RGZ 64, 350 [355] hat das Reichsgericht dann diesen Rechtsstandpunkt wieder eingeschränkt und in der Folgezeit den Ersatzanspruch des öffentlichen Dienstherrn in solchen Fällen verneint.

  • RG, 10.12.1908 - VI 650/07

    Unter welchen Voraussetzungen sind Bezüge aus Versicherungsverträgen auf die nach

    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - VI ZR 304/56
    Nun ist es sicher richtig, daß aus der Rechtsprechung besonders die wiederholten Entscheidungen Anstoß erregt hatten, in denen es abgelehnt wurde, dem Schädiger die Verpflichtung aufzuerlegen, dem Dienstherrn die Last des Ruhegehalts oder der Hinterbliebenenfürsorge abzunehmen, die durch eine unerlaubte Handlung des Schädigers ausgelöst war (vgl. RGZ 64, 350; 70, 101; 82, 190 [192]; 92, 401; 130, 258 [261]; zur Kritik: Siber, Schuldrecht 1931 S 46, 47; Arnold, ZAkDR 1937, 399; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht, 13. Bearbeitung § 17 II 1 a).
  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur

    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - VI ZR 304/56
    Kennzeichnend ist auch, daß der Gesetzgeber des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1955 keinen Anlaß gesehen hat, die Ausgleichsregelung zu erweitern, obwohl inzwischen die gleiche Rechtsfrage im Bereich des Dienstvertrages im Schrifttum erneut zur Diskussion gestellt war und der III. Senat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1952 - BGHZ 7, 30 - Rückgriffsansprüche des privaten Dienstherrn bei Krankheit eines Angestellten gegen den Schädiger anerkannt hatte.
  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - VI ZR 304/56
    Die Frage, ob der öffentliche Dienstherr, der einem durch einen Unfall verletzten und zeitweise dienstunfähigen Beamten das Gehalt weiterzahlen muß, beim Schädiger Rückgriff nehmen kann, ist bereits in dem Grundsatzurteil des Senats BGHZ 21, 112 [120] behandelt worden.
  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - VI ZR 304/56
    Alsdann werden insbesondere Streitigkeiten darüber vermieden, wann im Sinne des § 852 BGB die Verjährung einsetzt, wenn der Dienstherr bisher von der herrschenden Rechtsauffassung ausgegangen ist (vgl. BGHZ 6, 195 [202]).
  • RG, 25.09.1905 - VI 589/04

    Einrede d. beschr. Haftung; Außerkontraktl. Schadensersatzansprüche Dritter

    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - VI ZR 304/56
    Das Reichsgericht hatte in RGZ 61, 293 [295] der Postverwaltung auf Grund einer Abtretung der Schadensersatzansprüche ihres Unfallverletzten Postschaffners ein Rückgriffsrecht gegen den Schädiger zugebilligt.
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - VI ZR 304/56
    Vor allem wurde darauf hingewiesen, daß beim Beamtenverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt nicht jene enge Verknüpfung gegeben ist, wie sie für den Dienstvertrag gemäß § 611 BGB kennzeichnend ist (vgl. BAG in AP Nr. 2 zu § 611 BGB (Lohnanspruch) mit Anm. von Hueck).
  • RG, 18.04.1918 - IV 62/18

    Steht der Militärverwaltung ein Ersatzanspruch gegen die Eisenbahnverwaltung zu,

    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - VI ZR 304/56
    Nun ist es sicher richtig, daß aus der Rechtsprechung besonders die wiederholten Entscheidungen Anstoß erregt hatten, in denen es abgelehnt wurde, dem Schädiger die Verpflichtung aufzuerlegen, dem Dienstherrn die Last des Ruhegehalts oder der Hinterbliebenenfürsorge abzunehmen, die durch eine unerlaubte Handlung des Schädigers ausgelöst war (vgl. RGZ 64, 350; 70, 101; 82, 190 [192]; 92, 401; 130, 258 [261]; zur Kritik: Siber, Schuldrecht 1931 S 46, 47; Arnold, ZAkDR 1937, 399; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht, 13. Bearbeitung § 17 II 1 a).
  • RG, 17.11.1930 - VI 135/30

    Sind die Leistungen, die dem Verletzten aus Anlaß des Unfalls von dritter Seite

    Auszug aus BGH, 09.07.1957 - VI ZR 304/56
    Nun ist es sicher richtig, daß aus der Rechtsprechung besonders die wiederholten Entscheidungen Anstoß erregt hatten, in denen es abgelehnt wurde, dem Schädiger die Verpflichtung aufzuerlegen, dem Dienstherrn die Last des Ruhegehalts oder der Hinterbliebenenfürsorge abzunehmen, die durch eine unerlaubte Handlung des Schädigers ausgelöst war (vgl. RGZ 64, 350; 70, 101; 82, 190 [192]; 92, 401; 130, 258 [261]; zur Kritik: Siber, Schuldrecht 1931 S 46, 47; Arnold, ZAkDR 1937, 399; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht, 13. Bearbeitung § 17 II 1 a).
  • BGH, 31.01.1961 - VI ZR 65/60
    Damit ist kraft gesetzlicher Anordnung nunmehr auch auf dem Gebiet des Beamtenrechts dem allgemeinen Rechtsgedanken volle Geltung verschafft, daß es den Schädiger nicht entlasten darf, wenn von anderer Seite - sei es freiwillig, sei es kraft Gesetzes - für die Sicherung der Bedürfnisse des Betroffenen vorgesorgt ist (BGHZ 9, 179, 191; 13, 360, 363; 21, 112, 116; 22, 73, 75; Urteil des erkennen den Senats vom 9. Juli 1957 VI ZR 304/56 LM Nr. 7 zu § 843 BGB = VersR 1957, 522).

    In gleicher Weise muß, wie schon in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. Juli 1957 (a.a.O.) angedeutet, die in § 87 a BBG am 1. September 1957 eingeführte Rechtsänderung bei der weiteren Abwicklung vorher eingetretener Schadensfälle beachtet werden.

  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 207/77

    Verletzung eines Beamten bei einem Verkehrsunfall - Rückgriffsmöglichkeit des

    Das beruht darauf, daß im Land Niedersachsen damals noch die Regelung des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 galt, die mit Ausnahme der Versorgungsbezüge (§ 139 DBG) einen Forderungsübergang wegen der Aufwendungen während einer unfallbedingten Dienstunfähigkeit auf den Dienstherrn nicht vorsah (BGHZ 21, 112; Senatsurteile vom 9. Juli 1957 - VI ZR 304/56 = VersR 1957, 522; vom 16. Februar 1965 - VI ZR 247/63 = VersR 1965, 499, 500 [BGH 16.02.1965 - VI ZR 247/63]; vom 2. Dezember 1966 - VI ZR 10/65 = VersR 1967, 181, 182).
  • BGH, 09.07.1962 - III ZR 22/61

    Ansprüche von Beamten gegen ihren Dienstherrn aus Anlass eines Dienstunfalls -

    Auf die Rückgriffsansprüche des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn gegen denjenigen, der einen Beamten verletzt und dienstunfühig gemacht hat, hat er sie nur insoweit nicht angewendet, als eine besondere gesetzliche Regelung entgegenstand, nämlich hinsichtlich der Gehaltsansprüche, weil § 139 DBG die Rückgriffsmöglichkeit nur für die durch einen Unfall herbeigeführten Versorgungsleitungen eröffnete (BGHZ 21, 112, 120 [BGH 22.06.1956 - VI ZR 140/55]; BGH in NJW 1957, 1476).
  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 10/65

    Verjährung von Rückgriffsansprüchen nach einem Verkehrsunfall -

    Das Landgericht hat, wie die Revision zutreffend bemerkt, die entgegengesetzte Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. Juli 1957 (VI ZR 304/56 = LM § 843 BGB Nr. 7 = VersR 57, 522) übersehen.
  • BGH, 24.05.1960 - VI ZR 96/59

    Gesetzlicher Übergang der Schadensersatzforderung eines verletzten Beamten an

    Gerade aus den Urteilen des erkennenden Senate vom 22. Juni 1956 (BGHZ 21, 112 120) und vom 9. Juli 1957 - VI ZR 304/56 - (=NJW 1957, 1476 = LM § 168 (Nr. 2) BBG) ergibt sich, daß aus dem Gesichtspunkt des bürgerlichen Schadensrechts keine wesentlichen Hinderungsgründe bestanden, ähnlich wie dem privaten Arbeitgeber bei Körperverletzung eines Arbeitnehmers, so auch dem öffentlichen Dienstherrn im Falle der Weiterzahlung der Dienstbezüge an den dienstunfähigen Beamten eine Rückgriffsmöglichkeit gegen den verantwortlichen Schädiger zu gewähren.
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